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Mitglied werden

Wir Feldschützen sind ein vitaler Verein und die Mitglieder ein vielfältiger, geselliger Haufen.

Bei uns sind alle willkommen!1

Mitglied kann bei uns eigentlich auch (fast) jeder werden, der sich für den Schiesssport interessiert und sich in einem traditionsreichen Verein, wie unserem, aktiv einbringen will.

Das Prozedere ist relativ einfach.

Schritt 1:

  • Sei volljährig (wenn nicht, siehe Jungschützen)

  • Komm mal an einem Donnerstag an einer unserer Donnerstagübungen vorbei und schau Dich bei uns um

  • Sprich die Leute (zBs. dem Schützenmeister in der gelben Weste) an und stell Fragen, wie das bei uns so abläuft

  • Wenn Du bereits ein versierter, aktiver oder im Militär ausgebildeter Schütze bist, dann bring Deine Ordonanzwaffe mit und frag den Schützenmeister ob Du eine Passe schiessen darfst (er wird mit Dir zum Munitionschef gehen, damit Du ein paar Patronen kaufen kannst. Nicht verschossene Munition muss, gegen Rückgeld zurück gegeben werden)

  • Bleib auch nach 20.00 Uhr ein bisschen sitzen, iss eine Wurst, trink ein Bierchen mit uns

  • Erscheine danach regelmässig an den Donnerstagen, bring Dich im Verein ein, zeig Dich auch an auswärtigen Schützenfesten und Teilnahme an Gruppenmeisterschaften etc. interessiert

  • Repeat

Schritt 2:

  • Hast Du Schritt 1 ein paar mal wiederholt und sollte Dir nach einer Weile unser Verein gefallen, dann wende Dich an unseren Kassier und frag nach einem Aufnahmeformular

 

Schritt 3:

  • Jeweils im Frühling findet die Generalversammlung des Vereins statt

  • An diesem Anlass werden neue Mitglieder aufgenommen

  • Wenn die versammelte GV findet, dass Du zu uns passt, dann wirst Du offiziell als Mitglied im Verein aufgenommen und darfst ab dann die entsprechenden Privilegien geniessen und gleichsam den Pflichten nachkommen 

Wir freuen uns auf Dich!

1 - Interessierte Personen können nicht berücksichtig werden sofern sie ...

a. das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben;
b. unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauf­tragte Person vertreten werden;
c. zur Annahme Anlass geben, dass sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden;
d. wegen einer Handlung, die eine gewalttätige oder gemeingefährliche Ge­sinnung bekundet, oder wegen wiederholt begangener Verge­hen im Strafregister eingetragen sind, solange der Eintrag nicht gelöscht ist

Die Feldschützengesellschaft Arlesheim behält sich vor entsprechende Abklärungen bei einem Aufnahmeantrag zu tätigen und allenfalls von der Generalversammlung genehmigte Ausnahmen zu zulassen.

Klausel
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