Obligatorische Bundesübung
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Im Auftrag des Bundes, Kanton und Gemeinde, bieten wir allen schiesspflichtigen Einwohner der Gemeinde Arlesheim die Gelegenheit, die obligatorische Bundesübung zu absolvieren. Dabei unterstützen unsere ausgebildeten Schützenmeister die Absolventen mit Rat und Tat.
Selbstverständlich sind auch auswärtige Schützen herzlichst willkommen bei uns ihrer Schiesspflicht nach zugehen.
Wann wird die obligatorische Bundesübung durchgeführt?
2024 werden bei der FSGA keine OPs mehr durchgeführt.
Die Termine für 2025 werden im Frühjahr 2025 veröffentlicht.
Wichtig:
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Die letzte Standblattausgabe für das OP erfolgt um 19.40 Uhr. Später eintreffende Schützen können ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berücksichtigt werden
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Die obligatorische Bundesübung muss bis spätestens 31. August 2024 absolviert werden
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Auch in diesem Jahr kann das OP mit dem Feldschiessen kombiniert werden, sofern dieses vor dem OP geschossen wird
Was musst Du unbedingt mitbringen?
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Aufforderungsschreiben des Bundes (PISA Zettel)
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Persönliche Dienstwaffe
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Dienstbuch
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Schiessbuch und/oder militärischer Leistungsausweis
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tiger, amtlicher Lichtbildausweis
Wo sind wir zu finden?
ACHTUNG!
Unbedingt den offiziellen Wegweisern folgen
und via Schlossgasse anfahren!
Siehe Wegbeschrieb unten.
Schiessstand Gobenmatt
Gobenmattweg
4144 Arlesheim
Telefon: 061 701 76 25
(nur an Schiesstagen besetzt)
Wie kommst Du dahin?
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Von Arlesheim Dorf Richtung Ermitage/Schönmatt ...
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Beim Bachrechen links in die Rebgasse abbiegen (A)
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Danach rechts in die Schlossgasse abbiegen (B)
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Geradeaus weiter an der Burg vorbei
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Beim Wegweiser "Schiessstand" in den Waldweg einbiegen (C)
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Bitte ab hier besonders langsam fahren und auf Fussgänger Rücksicht nehmen!
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Nach einem kurzen Stück Naturstrasse, bei der Weggabelung links abbiegen und links halten (D)
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Dem Gobenmattweg, auf der geteerten Strasse weiter, bis zum Schiesstand folgen (E) NICHT zum Pulverhüsli!
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Am Wegrand (Wiese) oder oben im Wald kann parkiert werden
Was musst du sonst noch wissen?
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Munition für Feldschiessen und Obligatorisch (beim ersten Versuch) gratis
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Probeschüsse können beim Munitionschef käuflich erworben werden
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Schüsse für Nachschiessen (wenn Limite beim ersten Versuch nicht erfüllt) muss käuflich erworben werden
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Nach dem Schiessen muss überzählige Munition zurück gegeben werden (Geld wird zurück erstattet)
Wenn du nicht mehr Schiesspflichtig bist, jedoch deine Armee Waffe behalten möchtest, ist innerhalb von 3 Jahren das Feldschiessen und das Obligatorische Bundesprogramm mind. 2mal zu absolvieren. Dies kann bei uns an den obigen Daten, gegen einen Unkostenbeitrag von CHF 20.- plus Munition gemacht werden.